[755] Straßenübergänge sind in Städten bei Kreuzungen und Einmündungen von Steinschlagstraßen mindestens in der Breite der Fußwege als gepflasterte Streifen auszuführen, um den Fußgängern bei nassem Wetter das Ueberschreiten der Steinschlagstraßen zu erleichtern.
L. v. Willmann.