[606] Sucheinrichtung, elektrische Signalanlage für größere Betriebe zur Verständigung gewisser Personen, daß sie verlangt werden.
Ist eine der leitenden Personen eines größeren Betriebes nicht in ihrem Amtszimmer anwesend, so wird durch die Anlage einer elektrischen Sucheinrichtung erzielt, daß sie in kürzester Weise herbeigerufen werden kann. Je nach der Art und Ausdehnung des Betriebes wählt man eine Signallampenanlage oder eine Anlage für lauttönende Zeichen. Die Signallampen werden an leicht sichtbaren Stellen über das Gebäude oder das ganze Grundstück verteilt. Für jede der zu suchenden Personen wird eine besondere Lampenfarbe bestimmt; ist die Zahl größer, so wird eine Zusammenstellung einzelner Farben gewählt. Wird ein mit dem Namen des Gesuchten bezeichneter Knopf gedrückt, so leuchten alle Suchlampen in der dem Namen zugeteilten Farbe auf. Zweckmäßig läßt man die Lampen mit flackerndem Lichte brennen. Auf ausgedehnten Grundstücken und namentlich in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet man an Stelle der Signallampen oder neben ihnen Alarmwecker oder elektrische Hupen, die weit hörbare Töne erschallen lassen. Vielfach wird eine elektrische Sucheinrichtung in Verbindung mit einem elektrischen Anwesenheitsmelder eingerichtet (s. Anwesenheitsmelder).
Otto Jentsch.