[552] Tiergarten, 1. (Wildpark) ein weites Gehege in waldigem Gebiet.
Er dient zur Züchtung von Waldtieren wie Hirsche, Rehe, Wildschweine u. dergl. sowie zur Abhaltung von Jagden; anderseits auch, um dem Wildschaden auf den umliegenden Feldern vorzubeugen. Da es sich hierbei meist um große Waldgebiete handelt, die zu umhegen sind, ist die Umzäunung tunlichst leicht und nicht zu kostspielig herzustellen. Früher ausschließlich aus Holz gebildet, unten aus Brettern, oben aus Latten, wird jetzt durch die Steigerung der Holzpreise der Zaun meist aus starken Pfosten mit dazwischen gespanntem Zinkdraht erstellt. An Gebäuden sind Forsthäuser für das Aufsichtspersonal und Futterscheuern nötig.
2. (Zoologischer Garten) zur Haltung und Züchtung einer Sammlung verschiedenster Tiergattungen sowohl zum wissenschaftlichen Studium als zur Unterhaltung und Belehrung des Volks.[552]
Die Unterbringung der Tierarten wird sich je nach der Eigenart derselben richten. Bei den Raubtieren wie Bären, Löwen u. dergl. dienen weite und tiefe Zwinger mit geschützten Liegeräumen, bei andern Tieren, wie z.B. Affen, Vögel, weite Käfige oder Laufräume. Im übrigen sucht man die Aufenthaltsorte meist der Heimat der Tiere anzupassen, und diesen tunlichste Freiheit der Bewegung zu verschaffen. Aeltere Anlagen sind die zu Schönbrunn bei Wien (18. Jahrhundert), der Jardin des plantes, und Jardin d'acclimatation zu Paris. In neuerer Zeit besitzen fast alle Großstädte sowie besonders die großen Handels- und Seestädte Europas solche Gärten, die mit einfacheren oder reicheren charakteristischen Bauten und Anlagen ausgestaltet sind [2]. Gesellschaftshaus des Zoologischen Gartens zu Frankfurt a.M. s. Bd. 4, S. 442.
Literatur: [1] Zeitschr. Der Zoologische Garten, Frankfurt a. M. [2] Berlin und seine Bauten, 2 Bde., Berlin 1896.
Weinbrenner.