[554] Tischlerarbeiten. I. Bautischlerei, umfassend alle leichten, nicht zu den eigentlichen tragenden Holzkonstruktionen gehörigen Teile, wie Fußböden, Wände, Täfelwerk, Treppen, Verschalungen, Gesimse, Fensterstöcke, -rahmen u.s.w. II. Möbeltischlerei (für feinere Gegenstände: Kunsttischlerei), umfassend alle Möbel und Einrichtungen für Wohnungen. III. Maschinen- oder, Modelltischlerei, umfassend alle hölzernen Bestandteile von Maschinen, wie Gestelle, Schwengel, Wände u.s.w. und die Holzmodelle für Gießereizwecke.[554]