Torhaus

[802] Torhaus, Gebäude neben einem Hauptzugang oder einer Einfahrt zu Garten- oder Parkanlagen, zu Fabriken, Heilanstalten, auch zu Festplätzen u. dergl., d.h. überall da, wo es sich um eine Ueberwachung oder Regelung des Verkehrs beim Eintritt oder Ausgang, Erhebung eines Eintrittsgeldes oder um Feststellung der Anzahl der Besucher handelt.

Je nach der Lage und Bedeutung der Umgebung wird dasselbe nur eine Wärterstube mit Nebenräumen enthalten oder eine Wohnung mit zwei bis drei Stuben, Küche u.s.f., Dachkammer nebst kleinem Hofraum und Stall. – Im äußeren Aufbau bildet es ein niederes einstöckiges Gebäude, der Umgebung angepaßt, also bei entlegenen Parktoren in ländlicher Bauweise und Holzarchitektur, in Städten aber als Steinbau, etwa mit kleiner offener Vorhalle.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 5. Halbbd., 1. Heft, Stuttgart 1903, 3. Kap., S. 268. – [2] Schinkel, C.F., Sammlung von Entwürfen, Berlin 1858.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 802.
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