[813] Turmkräne sind in sich versteifte turmähnliche schlanke Gerüste von 25 bis 27 m Höhe, an deren oberem Ende ein wagerechter Ausleger oder ein gewöhnlicher Auslegerdrehkran angeordnet ist, durch den eine der Länge des Auslegers entsprechende Kreisfläche beherrscht und innerhalb dieser jeder Punkt mit einem zu versetzenden Bauteil erreicht werden kann, so daß für hohe Bauten ein abgebundenes Gerüst erspart werden kann, besonders wenn der Turmkran, auf Rollen oder Räder gesetzt, verschiebbar ist und daher an verschiedenen Stellen des Bauwerks zur Verwendung kommen kann.
Beispiele verschiedener Art sind beschrieben im Handbuch d. Ing.-Wiss., IV. Teil, 3. Bd. 2. Aufl., Leipzig 1908, Kap. XI, S. 105 ff., und Kap. XII, S. 438 ff.
L. v. Willmann.