[687] Ueberlaufwehr, ein in der Regel festes Wehr, um die Spiegelerhebung bei Wasserläufen einzuschränken (s. Streichwehr unter Stauanlagen), auch zum [687] Zwecke der Ausnutzung bezw. Unschädlichmachung überschüssigen Wassers (Hochwasserüberfälle bei Sammelteichen, Sandfängen und ähnlichen Anlagen); vgl. a. Ueberlaufdeich.