[689] Uferbau, die Ausführung regelmäßiger, zweckentsprechender Uferlinien sowie die allfällige Befestigung derselben vermitteln; Uferdeckwerken (s.d.).
Als besonderes System kommt der Uferbau namentlich an Meeresküsten und an Strommündungen im Flutgebiete vor; dort handelt es sich außer um die Abwehr und den Schutz gegen die Angriffe der Wasserströmung auch noch um die Ausnutzung und Förderung der letzteren entweder behufs Erzielung einer Auflandung aus Sinkstoffen oder behufs Wegschwemmung von abgelagerten Sinkstoffen zur Freihaltung der erforderlichen Schiffahrtstiefe.