Valenz

[744] Valenz. Wenn in einer Verbindung die Atome eines Elements durch ebensoviele Atome eines andern Elements vertretbar sind, so heißen diese beiden Elemente äquivalent oder gleichwertig, indem sie die gleiche Anzahl von Valenzen oder Wertigkeiten, nämlich die des bei der Vertretung ungeänderten Restes der Verbindung sättigen.

Durch Vergleich homologer Verbindungen, wie der Chloride oder Oxyde oder Wasserstoffverbindungen u.s.w. findet man demgemäß die Anzahl Atome, die einander äquivalent sind. Man steht Wasserstoff als die Einheit der Wertigkeit oder Valenz an, wonach z.B. Sauerstoff zweiwertig, Stickstoff dreiwertig, Kohlenstoff vierwertig ist. Da die Kraft (Affinität), mit der verschiedene Valenzen eines mehrwertigen Elements andre Atome binden, erfahrungsgemäß sehr variabel ist, so ist die Annahme berechtigt, daß sich nicht in allen Verbindungen eines Elements immer sämtliche Valenzen betätigen. So wirken häufig bei Eisen 2 und 3, Kupfer 1 und 2, Thallium 1 und 3, Platin 2 und 4, Stickstoff 3 und 5, Indium 1, 2 und 3, Chrom 2, 3 und 6 Valenzen, wobei man die Annahme zugrunde legt, daß gewisse einwertige Elemente, wie Wasserstoff und die Halogene keine variable Wertigkeit besitzen, also in allen Verbindungen einwertig sind. Man nimmt aber an, daß jedes Element eine bestimmte Maximalzahl von Valenzen besitzt, die gemäß dem periodischen System gesetzmäßig abgestuft sind. Die Valenz der Elemente ist für die Konstitution (s.d.) der Verbindungen maßgebend.


Literatur: Rudorf, Periodisches System, Hamburg 1904; Abegg, Theorie der Valenz, Zeitschr. für anorgan. Chemie 1904.

Abegg.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 744.
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