Verbindungs- und Verkehrsstraßen

[825] Verbindungs- und Verkehrsstraßen, früher Vizinalstraßen genannt, dienen zur Verbindung einzelner Ortschaften untereinander und vermitteln ihren Verkehr mit den Marktorten, ohne gerade einem Hauptverkehr zu dienen. Sie[825] sind sparsamer zu bauen als die Haupt- oder Staatsstraßen, werden meist von den interessierten Gemeinden erbaut und unterhalten, müssen aber ebenfalls dem Frachtverkehr dienen können, namentlich wenn sie Zufahrtsstraßen zu Eisenbahnlinien sind.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 825-826.
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