[825] Verbindungs- und Verkehrsstraßen, früher Vizinalstraßen genannt, dienen zur Verbindung einzelner Ortschaften untereinander und vermitteln ihren Verkehr mit den Marktorten, ohne gerade einem Hauptverkehr zu dienen. Sie[825] sind sparsamer zu bauen als die Haupt- oder Staatsstraßen, werden meist von den interessierten Gemeinden erbaut und unterhalten, müssen aber ebenfalls dem Frachtverkehr dienen können, namentlich wenn sie Zufahrtsstraßen zu Eisenbahnlinien sind.
L. v. Willmann.