Wagenschuppen

[822] Wagenschuppen, Gebäude zum Unterbringen besserer Personenwagen, besonders von nicht im regelmäßigen Zugsverkehr stehenden, z.B. Salonwagen, Wagen von Fürstlichkeiten u.s.w. Auch Gebäude zum Reinigen der Personenwagen und zur Vornahme kleiner Reparaturen an solchen.

Diese Gebäude müssen wie die Lokomotivschuppen (s.d.) von Gleisen durchzogen, mit Arbeitsgruben versehen, heizbar und verschließbar sein.

H. Kübler.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 822.
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