[665] Wohnungsreform, die Summe aller Maßnahmen, die auf Verbesserung des Wohnungswesens hinzielen, namentlich in städtebaulicher und baupolizeilicher Hinsicht, in bezug auf Kredit- und Hypothekenwesen, bauliche und wirtschaftliche Erleichterungen, Verhinderung schädlicher Spekulation, Wohnungsfürsorge (s.d.) und alle den Wohnungsämtern (s.d.) obliegenden Aufgaben (s.a. Erbbaurecht).
Stübben.