Wohnungsreform

[665] Wohnungsreform, die Summe aller Maßnahmen, die auf Verbesserung des Wohnungswesens hinzielen, namentlich in städtebaulicher und baupolizeilicher Hinsicht, in bezug auf Kredit- und Hypothekenwesen, bauliche und wirtschaftliche Erleichterungen, Verhinderung schädlicher Spekulation, Wohnungsfürsorge (s.d.) und alle den Wohnungsämtern (s.d.) obliegenden Aufgaben (s.a. Erbbaurecht).

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 665.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: