[859] Zähneln, Bearbeitung eines Werksteins mit dem Zahneisen (s.d., Bd. 8, S. 958), das für diesen Zweck aus einem Meißel von 16 bis 19 cm Länge mit einer »gezahnten« stumpfen Schneide besteht und angewendet wird, wo das [859] Kröneleisen (s.d., Bd. 5, S. 714) seiner Größe wegen nicht Anwendung finden kann.
L. v. Willmann.