Zimmerarbeit

[998] Zimmerarbeit, jede Holzarbeit, bei der kein Leim verwendet wird.

Hierunter begreift man: Lehrbogen, Pfahl- und Schwellröste, Versetzgerüste, Balkenlagen und Fachwerkwände, Dachstühle, Türzargen, Brettschalungen, Blindböden, Holztreppen u.s.w. Diese Arbeiten werden erstellt auf dem Zimmer- oder Werkplatz, einem weiten, ebenen Hofraum, der zum Abbinden oder Zulegen der Balkenlagen sowie des Wertsatzes für die Dachstühle dient. Nötig ist außerdem ein Werkschuppen für kleinere Arbeiten und ein Stapelplatz für Vorräte u.s.w.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 998.
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