CLXIX.

[298] Ebulaina brachte eines Tages dem Chalifen Mahadi ein Gedicht dar. Der Chalife erlaubte ihm eine Gnade zu begehren als Belohnung seiner Verse. Der Dichter begehrte einen Jagdhund. Mahadi gerieth in Zorn; begehre, sprach er, was dir Noth ist. Ich weiß am besten, Herr, was mir Noth ist, ich[298] bitte um einen Jagdhund. Der Chalife ließ einen bringen. Nun bitte ich um ein Pferd, daß ich bey meinen Jagdparthieen nicht zu Fuße laufen müsse. Mahadi gab ihm eine Stute. – Herr! nun bedarf ich eines Stallknechtes, des Pferdes zu warten. – Der Chalife schenkte ihm einen Aegyptier. – Fürst der Rechtgläubigen, wo soll ich jagen? weise mir zu Gnaden ein Jagdrevier an. Mahadi verschrieb ihm ein Landgut mit dem dazu gehörigen Jagdreviere. – Aber nun brauche ich Jemanden, der mein Haus leite. – Er erhielt einen Sklaven. Und von was soll ich nun mit meiner Familie leben? – Der Chalife schenkte ihm Palmwälder und fragte ihn: ist dir vielleicht noch etwas Noth. Ja, sprach Ebulaina, das Glück, deine Huld zu besitzen, Fürst der Rechtgläubigen, und die Erlaubniß, dir für alle diese Gnaden die Hand zu küssen. Die sey dir gewährt, antwortete Mahadi, und noch obendrein, was du zu begehren vergessen, und was, wie mich deucht, zu einem glücklichen Leben nicht weniger noth ist: eine schöne Sklavin aus meinem Harem.

Quelle:
Hammer-Purgstall, Joseph Freiherr von: Rosenöl. Stuttgart/Tübingen: Cotta, 1813, S. 298-299.
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