[860]Überschar (Oberschar, Mitte), das zwischen zwei verliehenen Gruben (s. Bergrecht, S. 680 f.) befindliche freie Feld, das sich wegen seiner Kleinheit zu einer besondern Verleihung nicht eignet.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 860.