[37] Abfindungskredit, derjenige Kredit, der bei Vermögensauseinandersetzungen, namentlich bei Erbteilungen, seitens des Erben oder Erwerbers eines Geschäfts oder Gutes zur Abfindung von Miterben und zur Zahlung des Kaufpreises benutzt wird. Auf diese Art des Kredits ist ein erheblicher Teil der bäuerlichen Verschuldung zurückzuführen (s. Kredit, landwirtschaftlicher).