[48] Abraum, die eine Lagerstätte nutzbarer Mineralien bedeckenden unhaltigen Erd- oder Gebirgsarten, die weggeräumt werden müssen, um die Lagerstätte zu entblößen. In der Forstwirtschaft das beim Holzeinschlag im Walde zurückgebliebene geringwertige Holz (Reisig, Späne, Wipfel, Abfallholz, bei Nadelholz 510, bei Laubholz 1215 Proz. des Gesamtertrags). Auf Aneignung des Abraums haben die Leseholzberechtigten ein Recht.