[50]Abrogieren (lat.), aufheben, abschaffen; bei den Römern: auf die Aufhebung eines Gesetzes, eines Beschlusses oder einer Einrichtung auf dem gesetzmäßigen Weg antragen (vgl. Abrogation).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 50.