[117]Admodĭation (lat.), die Verpachtung eines Gutes mit allen dazugehörigen Gerechtigkeiten; dann die vertragsmäßige Vergebung öffentlicher Arbeiten von seiten der Staatsverwaltung an einen sachverständigen Unternehmer.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 117.