Admodĭation

[117] Admodĭation (lat.), die Verpachtung eines Gutes mit allen dazugehörigen Gerechtigkeiten; dann die vertragsmäßige Vergebung öffentlicher Arbeiten von seiten der Staatsverwaltung an einen sachverständigen Unternehmer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 117.
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