Agriménsor

[180] Agriménsor (lat., »Feldmesser«). Die römischen Feld- oder Ackervermesser (auch gromatici genannt, von groma, das Meßinstrument, ein doppeltes Diopterlineal), deren Kunst von den Römern bei dem Aufschlagen des Lagers und der Verteilung der Ländereien schon früh geübt wurde, bildeten gegen den Ausgang der Republik hin, als ihre Tätigkeit durch die Anlegung von Militärkolonien und später durch die Reichsvermessung vom Staate stark in Anspruch genommen wurde und demgemäß ihre Bedeutung wuchs, eine eigne Korporation und waren in der Kaiserzeit fest angestellte Regierungsbeamte. Sie besorgten die Vermessung und Katastrierung, die Setzung der Grenzsteine, die Anfertigung von Grundrissen und Flurregistern. Ihre Disziplin, in der Kaiserzeit in besondern Schulen gelehrt, ging in ihrem geometrischen Teil auf Heron von Alexandria zurück und hatte damit juristische und religiöse Sätze aus der römischen Augurallehre verbunden. Von der hierher gehörigen Literatur, die im 1. Jahrh. n. Chr. anhebt und bis ins 6. Jahrh. reicht, ist wenig und auch dies verstümmelt auf uns gekommen. Außer Sextus Julius Frontinus (s. d.) sind von Schriftstellern, von deren Werken sich Reste erhalten haben, Balbus, der ältere und jüngere Hyginus, Siculus Flaccus, Marcus Junius Nipsus, Innocentius und Agennus Urbicus zu nennen. Die beste Ausgabe der »Scriptores gromatici« haben Blume, Lachmann und Rudorff (Berl. 1848–52, 2 Bde.) geliefert. Vgl. Cantor, Die römischen Agrimensoren (Leipz. 1875); Stöber, Die römischen Grundsteuervermessungen (Münch. 1877); Brugi, Le dottrine giuridiche degli agrimensori romani (Padua 1897).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 180.
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