Aktīva

[245] Aktīva (lat., Aktiven), die positiven Bestandteile eines Vermögens im Gegensatze zu den Passiva, den Schulden, durch deren Abzug sich die Bilanz (s. d.) ergibt; also Grundstücke, Mobilien, Waren, bares Geld, außenstehende Forderungen, welch letztere vorzugsweise mit gemeint sind, wenn jemand ein Geschäft »mit allen Aktiven« übernimmt. Das Verzeichnis der A. und Passiva, das nach dem Handelsgesetzbuch (§ 39 ff.) jeder Kaufmann alljährlich aufzustellen hat, heißt Inventar. Werden in einer Vermögensmasse die A. von den Passiva überwogen, so befindet sie sich im Zustande der Insuffizienz oder Insolvenz; das zum Zweck der Einleitung des Konkurses solchenfalls aufzunehmende Verzeichnis wird Status genannt (s. Konkursmasse). Rechnungsmäßig werden in der Bilanz unter den Passiven alle Soll-Posten, nicht nur eigentliche Schulden des Eigentümers oder Unternehmers ausgeführt, demgemäß bei Aktiengesellschaften auch Grundkapital und der Reservefonds (s. Aktie etc., S. 238).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 245.
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