[247] Akzeptprovision, die Vergütung (meist 1/4-1/3 Proz.), die Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten akzeptieren, die auf Grund bewilligten Kredits (des Akzeptationskredits) auf sie gezogen werden; dann die dem Ehrenakzeptanten zu zahlende Vergütung, wenn derselbe nicht zur Zahlungsleistung gelangt, weil der Bezogene oder ein andrer Intervenient gezahlt hat.