Akzeptprovision

[247] Akzeptprovision, die Vergütung (meist 1/4-1/3 Proz.), die Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten akzeptieren, die auf Grund bewilligten Kredits (des Akzeptationskredits) auf sie gezogen werden; dann die dem Ehrenakzeptanten zu zahlende Vergütung, wenn derselbe nicht zur Zahlungsleistung gelangt, weil der Bezogene oder ein andrer Intervenient gezahlt hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 247.
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