[387] Alternierende Fürstenhäuser, in der frühern deutschen Reichsverfassung in Bezug auf das Direktorium des Reichsfürstenrats Österreich und Salzburg, in Bezug auf den Abstimmungsturnus in dem Reichsfürstenrat die sechs Fürstentümer Pommern, Mecklenburg, Württemberg, Hessen, Baden und Holstein.