[440] Amme (althochd. und altnord. amma, »Mutter, Großmutter«), eine Frauensperson, die, selbst Mutter, sich verdingt, um an ihrer Brust ein fremdes Kind zu nähren. Die A. ist für alle Fälle, in denen die eigne Mutter aus dringenden Gründen verhindert ist, das Nährgeschäft selbst zu besorgen, der beste Ersatz für das Neugeborne. Da Krankheiten von der A. auf das Kind übertragen werden können, so liegt die Wahl einer A. dem Arzte ob, der festzustellen hat, daß die A. frei von konstitutionellen Leiden, Epilepsie, Syphilis, Anlage zu Schwindsucht sei, daß sie ferner nicht[440] dem Alkoholgenuß oder geschlechtlichen Ausschweifungen ergeben sei. Nächstdem kommt gute Beschaffenheit der Brüste, der Brustwarzen und der Milch in Betracht. Am besten ist es, wenn die A. jung und kräftig. von mildem Charakter, liebevoll gegen ihren Pflegling ist, und wenn ihr eignes Kind ungefähr gleichalterig mit diesem ist. Bei eintretendem Monatsfluß oder Schwangerschaft ist Wechseln der A. oder Entwöhnen des Kindes geraten. Das Auffinden tauglicher Ammen wird in größern Städten durch Ammenbureaus erleichtert, die jedoch nicht immer hinreichend zuverlässig sind. Vgl. Ammon, Die ersten Mutterpflichten (38. Aufl., Leipz. 1902). In der Zoologie ein sich auf ungeschlechtlichem Wege vermehrendes Tier, an oder in dem das Geschlechtstier entsteht (s. Generationswechsel).