[494] Andelang (Wandelang, lat. andelangus, wahrscheinlich v. franz. gantelet, »Handschuh«), Wahrzeichen der gewerten Hand (manus vestita), im germanischen Recht Symbol der Besitzeinweisung; der Käufer eines Grundstückes empfing vor Zeugen auf dem Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises den Handschuh und damit den Besitz (die Gewere).