[538] Anklagejury (Große Jury), im engl. Strafprozeß ein aus mindestens 12, höchstens 23 Geschwornen zusammengesetztes Gericht, das die Vorfrage zu erledigen hat, ob die Anklage in der Weise, wie sie gestellt ist, als zulässig erscheine, und ob der Ankläger vor der sogen. Kleinen oder Urteilsjury zu erscheinen habe; wenn ja, durch die Formel true bill (wahre Anklage), wenn nein, durch die Formel not a true bill. Das Verfahren vor der A. ist geheim; es werden nur der Ankläger und, soweit dienlich, dessen Zeugen, nicht auch der Beschuldigte vorgefordert. Die Institution läßt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Auch in Frankreich hatte man bei Einführung der Schwurgerichte die A. mit übernommen; jedoch wurde sie schon 1808 von Napoleon I. wieder abgeschafft.