Anklagejury

[518] Anklagejury (Große Jury [im Gegensatz der kleinen od. Urtheilsjury]), ein bis jetzt nur in England u. Nordamerika eingeführtes Institut, nach welchem auf die vorläufige Frage, ob gegen einen Angeschuldigten im Wege des Anklageprocesses zu verfahren sei, von Geschworenen entschieden wird. In Frankreich, wo die A. nur eine sehr kurze Zeit im Anfange der Revolution bestand, u. in den in dieser Beziehung mehr dem französischen Recht nachgebildeten deutschen Strafproceßordnungen wird die A. in gewisser Beziehung durch die Anklagekammer vertreten, eine besondere, hier aber nur aus rechtsgelehrten Richtern bestehende Abtheilung des Hof- od. Appellationsgerichtes, welche in ähnlicher Weise nach Anhörung des Inhalts der geführten Voruntersuchung u. nach Entgegennahme eines schriftlichen Antrags des Staatsanwaltes darüber entscheidet, ob die Anklage entweder als unbegründet zurückzuweisen, od. ob sie vor diesem od. jenem Gerichtshof zur definitiven Aburtheilung zu verweisen, od. endlich auch, ob vorher noch die Untersuchung in einzelnen Punkten zu vervollständigen sei. Siehe das Nähere unter Geschwornengericht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 518.
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