Anklageschrift

[539] Anklageschrift, s. Klage und Strafverfahren. Im Militärstrafprozeß hat die A. eine andre Bedeutung als im bürgerlichen Strafverfahren. Ste ist hier die Beilage eines Gerichtsbeschlusses, der Anklageverfügung. S. Militärstrafgerichtsbarkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 539.
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