[542]Anleihe, Anlehen oder Darlehen (s. d.), insbes. die großen Geldaufnahmen, die vom Staat, von Gemeinden, öffentlichen Gesellschaften etc. zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben gemacht werden. Weiteres vgl. Staatsschulden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 542.