Anschlag [2]

[557] Anschlag, soviel wie Kostenanschlag, Berechnung des Kostenbedarfs, z. B. eines Bauunternehmens (s. Bauanschlag). – A. des Gewehrs, das Halten desselben in schußfertiger Lage mit dem Kolben am Kopf. Man liegt im A., wenn man mit dem angelegten Gewehr schußfertig auf das Schießobjekt wartet. – In der Tischlerei die Seite des Falzes (s. d.), gegen die bei Fensterfuttern und Türzargen die Fenster- und Türflügel schlagen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 557.
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