Bauanschlag

[452] Bauanschlag (Baukostenanschlag, Baukostenüberschlag), die Berechnung der zur Herstellung eines Baues erforderlichen Kosten. Der generelle B. (Kostenüberschlag) bezweckt eine angenäherte, der spezielle eine genaue Ermittelung und Zusammenstellung der Kosten. Für den generellen B. ermittelt man die Zahl der Längen-, Grundflächen- oder Raumeinheiten des Bauwerkes und bildet das Produkt aus dieser Zahl und dem für die betreffende Einheit erfahrungsmäßig bestehenden oder statistisch ermittelten Durchschnittspreis. Besondere Schwierigkeiten, z. B. tiefe Gründungen, große Transportweiten etc., sind besonders in Rechnung zu ziehen. Im zweiten Falle berechnet man Stückzahl oder Ausmaß jeder einzelnen Bauarbeit nach Material und Arbeitslohn und kommt zum Ergebnis durch Multiplikation der so erhaltenen Vordersätze mit den zur Zeit üblichen oder voraussichtlich eintretenden Einheitspreisen. Ein Kostenüberschlag erfordert als Unterlage nur allgemeine Entwurfskizzen, ein spezieller B. dagegen einen bis in die Einzelheiten ausgearbeiteten Entwurf. Im Hochbau veranschlagt man gewöhnlich die Arbeit jedes einzelnen Handwerkes titelweise besonders; ferner die Bauleitung und das Architektenhonorar sowie für unvorhergesehene Fälle gewöhnlich noch etwa 3–5 Proz. der zuvor ermittelten Summe, womit man die Gesamtsumme des Bauanschlags zugleich abrundet. Bauanschläge über Chaussee-, Eisenbahn- und Wasserbauten erhalten ähnliche Anordnung wie die für Hochbauten. Vgl. Manger, Hilfsbuch zur Anfertigung von Bauanschlägen (4. Aufl., Berl. 1879–84, 2 Bde.); Schwatlo, Handbuch zur Beurteilung und Anfertigung von Bauanschlägen (10. Aufl., Karlsr. 1898); Benkwitz, Das Veranschlagen von Hochbauten nach der vom Ministerium für öffentliche Arbeiten erlassenen Anweisung (6. Aufl., Berl. 1900); Roß, Leitfaden für die Ermittelung des Bauwertes von Gebäuden (Hannov. 1894); Städing, Anleitung zum Veranschlagen von Hochbauten (Düsseld. 1898).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 452.
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