[603] Anzeichen (Vorzeichen), die Merkmale eines Werdenden oder schon Vorhandenen, aber noch nicht für jedermann Erkennbaren, z. B. der Witterung, des Todes etc. Nach dem Volksglauben werden eingetretene oder eintretende wichtige Ereignisse auf irgend eine Weise angemeldet, z. B. der Tod eines Domherrn durch freiwilliges Ertönen der Glocken etc. Noch heute ist der Glaube an die Bedeutsamkeit von Schlucken, Ohrenklingen, Augenjucken, Begegnungen (s. Angang) verbreitet. Vgl. Bedeutung.