[13] Glaube (lat. Fides), von glauben, d.h. zunächst etwas für wahr halten aus (subjektiven) Gründen, die dem Glaubenden für zureichend gelten, ohne daß es für andre einen zwingenden Beweis dafür gäbe; es bezeichnet wahrscheinlich auch schon etymologisch (gotisch galaubjan) die aus einem solchen Fürwahrhalten hervorgehende, mit Zuversicht oder Vertrauen auf das Geglaubte verbundene Überzeugung, dann auch den Inhalt und Gegenstand des Glaubens, insofern man von demselben so überzeugt ist, daß man davon innerlich wie von einer Realität berührt, erregt und bewegt wird. Dem Glauben steht aber das Wissen, als auf objektiv zureichenden Gründen ruhend, gegenüber, auf der Karte unsrer geistigen Besitztümer gleichsam das aus dem flüssigen Gebiet des Glaubens zutage tretende Festland darstellend. Sofern freilich die Küsten des letztern nur allmählich entdeckt und in jedem gegebenen Zeitpunkt nur mit annähernder Genauigkeit gezeichnet werden können, erscheinen die Grenzen zwischen Glauben und Wissen jederzeit schwankend. Wo sie aber einmal festgestellt und deutlich gezeichnet sind, wird ein diese Demarkationslinie ignorierender G. zum Aberglauben (s. d.). So steht es heute z. B. mit dem Glauben an Träume, an böse Geister, Macht der Gestirne, Zauberer, Gespenster u. dgl. Demselben Schicksal ausgesetzt ist jeder bloß menschliche Autoritätsglaube, ein Schwören auf die Worte des Meisters, wie es den Schülern des Pythagoras nachgesagt wurde. Den auf göttliche Autorität gestützten Glauben nennt man Offenbarungsglaube. Die Berechtigung des Glaubens überhaupt beruht darauf, daß das Wissen niemals das Gesamtbild des Daseins selbst ausfüllt und das unendliche Mehr dessen, was entweder in einem gegebenen Zeitpunkt nicht gewußt wird oder zu keiner Zeit gewußt werden kann, gleichwohl eine von Phantasie, Gemüt und Gewissen herkommende Ergänzung unsrer Weltanschauung bildet. Namentlich vertragen sich das sittliche Selbstbewußtsein des Menschen, das Gefühl der Freiheit und die Ahnung des Göttlichen niemals mit dem vom exakten Wissen gelieferten Bilde des mechanischen Weltzusammenhanges und der Stellung, die der Mensch darin als Naturwesen einnimmt. Auf dem Kontrast des persönlichen Selbstgefühls und der Leidenslage, in der der Mensch sich als Naturwesen befindet, beruhen Macht und Recht der Religion (s. d.), die es daher vorzugsweise mit dem Glauben zu tun hat. Namentlich ist das Christentum (s. d.) vom Apostel Paulus ganz auf den Begriff des Glaubens zurückgeführt worden. Die christlichen Theologen unterscheiden den subjektiven Glauben (fides qua creditur), als das Organ für die göttlichen Dinge, von dem objektiven, d.h. dem kirchlichen Glauben (fides quae creditur), der sich in seiner Ausschließlichkeit gegen abweichende, ketzerische Meinungen als selig machenden gibt. So fällt namentlich der römisch-katholischen Kirche zufolge der G. einfach mit dem Gehorsam gegen die Lehrautorität der Kirche zusammen, während nach dem evangelischen Lehrbegriff der seligmachende G. (fides salvifica) die erste Bedingung der Vergebung der Sünde (s. Rechtfertigung) und der Erlangung des ewigen Heils in Christus ist und sich unmittelbar auf dessen Person und Werk bezieht. S. Christologie.