Apostill

[627] Apostill (neulat. Apostillum), beglaubigte Nachschrift zu einem Dokument, bes. einem Bittgesuch; dann Bescheid auf ein Bittgesuch, bes. wenn er gleich an dessen Rand gesetzt ist; daher Randbemerkung überhaupt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 627.
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