[613] Apostill (v. lat.), 1) Nachschrift an einem Document (besonders einer Supplik), welches aber, wie das Document, unterzeichnet u. besiegelt sein muß; 2) landesherrliches, der Bittschrift beigefügtes Rescript; 3) Randbemerkung. Daher apostilliren, 1) ein Apostill anhängen; 2) Randbemerkungen machen.