Armbinde

[777] Armbinde, das durch die Genfer Konvention allgemein anerkannte Neutralitätsabzeichen für das amtliche und freiwillige Sanitätspersonal im Kriege. Niemand darf diese weiße Binde mit rotem Kreuz aus eigner Machtvollkommenheit tragen und anlegen. Die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege erhalten die Binde allein durch den kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur. Jede A. muß mit seinem Stempel versehen sein; zum Tragen berechtigt eine Ausweiskarte. Eine rote A. tragen die aus der Truppe entnommenen Hilfskrankenträger, die nicht unter dem Schutze der Genfer Konvention stehen.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 777.
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