Asservāt

[890] Asservāt (lat.), ein aufbewahrter Gegenstand, besonders in der Gerichtssprache in Zivilsachen eine zu den Akten überreichte Urkunde oder ein dem Gericht vorgelegter Gegenstand und in Strafsachen ein Überführungsgegenstand oder ein sonstiger bei dem Beschuldigten vorgefundener Gegenstand, der zu Gerichtshänden genommen worden ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 890.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: