[87]Strafsachen, diejenigen Rechtsangelegenheiten, bei denen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt. Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 87.