[20]Atermoiement (franz., spr. -mŭamāng), Verlängerung der Zahlungsfrist, daher atermoyieren, die Zahlungsfrist verlängern; sich atermoyieren, mit seinem Gläubiger eine Zahlungsfrist verabreden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 20.