Außerdienststellung eines Schiffes

[152] Außerdienststellung eines Schiffes, die Übergabe eines Kriegsschiffes an die Werftverwaltung bis zur nächsten Indienststellung. Flaggen und Wimpel taerden niedergeholt, und die Besatzung tritt in die Matrosen- und Werftdivisionen. Vgl. Auslegen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 152.
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