[746] Besatzung, Truppe zur Abwehr feindlicher Angriffe auf Befestigungen. Feldbefestigungen erhalten eine Ausdehnung, die in angemessenem Verhältnis zu der für die B. verfügbaren Truppen steht. Soll der Feind nur aufgehalten werden, so genügt ein Mann auf 1 m Feuerlinie, will man einen Entscheidungskampf annehmen, so braucht man eine Rotte Infanterie auf 1 m. Außerdem sind Artillerie, Pioniere etc. nötig und eine Reserve von etwa ein Viertel der Gesamtstärke. Die Kriegsbesatzung der Festungen muß stets eine starke sein, weil man es, abgesehen van kleinen, als Sperrpunkte wichtigen Plätzen, deren B. sich nach den örtlichen Verhältnissen richtet, nur mit politisch und strategisch wichtigen, großen Waffenplätzen zu tun hat. Während man früher zur B. der Festungen minderwertige Truppen wählte (Preußen 1806, Frankreich 1870), verwendet man jetzt größtenteils Linientruppen, geschlossene Divisionen, Brigaden etc. Eine Festung mit solcher, zu weitausgreifenden Unternehmungen befähigten B. beherrscht ganze Geländeteile, bez. einen Kriegsschauplatz. Auch die Festungsartillerie mußte verstärkt werden, da die gezogenen Geschütze sorgfältige Bedienung verlangen, und da die Wirkung schwerer Geschütze im Festungskrieg eine immer entscheidendere geworden ist. Die B. von Metz beträgt im Frieden fast 6 Bataillone; rechnet man für das Geschütz durchschnittlich 6 Mann und für jedes Kampfgeschütz eine doppelte Bedienung, so wird es nötig sein, jene B. auf mindestens 910,000 Mann zu erhöhen und hierzu die erforderlichen Landwehrbataillone heranzuziehen. Bei minder bedeutenden Festungen kann man die B. auf 56000 Mann Fußartillerie, 1520,000 Mann Infanterie veranschlagen; dazu kommen, wenn nicht geschlossene Truppenverbände die bezüglichen Dienste leisten, 12 Kavallerieregimenter, 12 Pionierbataillone und 1 bis 2 Ausfallbatterien. Vgl. Festungskrieg. Im Seewesen die Gesamtheit aller an Bord eines Schiffes befindlichen Personen; vgl. Bemannung.