[88] Aufbringen, 1) Stängen und Rahen eines Schiffes gehörigen Orts an der Bemastung befestigen; 2) in Kriegszeiten ein Handelsschiff mit Waffengewalt durch ein Kriegsschiff fortnehmen (vgl. Prise).
Adelung-1793: Aufbringen
Brockhaus-1911: Aufbringen
Herder-1854: Aufbringen
Pierer-1857: Aufbringen