[138] Ausgabe (Editio), im Buchhandel, bedeutet 1) die Herausgabe der bereits gedruckten oder im Druck begriffenen Auflage (s. d.) eines Werkes in äußerlich veränderter Form (Titel-) oder Einteilung (Band-, Lieferungsausgabe); 2) den Neudruck eines Werkes in äußerlich veränderter Form (Taschen-, Oktav-, Prachtausgabe); 3) die Teilung einer Auflage in Ausgaben von verschiedener Güte (Volksausgabe, A. auf Büttenpapier, Liebhaberausgabe etc.). Das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 macht dagegen keinen Unterschied zwischen Auflage und A., weil der Gegensatz in der Neuzeit im Buchhandel ohne sachliche Bedeutung sei.