[148] Ausrückvorrichtungen, Vorrichtungen, die gestatten, eine Maschine oder Gruppe von Maschinen nach Belieben in oder außer Tätigkeit zu setzen, und zwar durch Abstellung der Betriebskraft (Dampf, Wasser, Gas, Elektrizität) oder (bei Arbeitsmaschinen) durch Lösung des mechanischen Zusammenhanges zwischen Motor, bez. Transmission und Arbeitsmaschine. Vgl. die Artikel »Motor, Reibungsräder, Riementrieb, Transmission, Zahnräder.«