[191]Autoritāte (lat.), unter Genehmigung; a. tutoris, im römischen Recht soviel wie: unter Mitwirkung des Vormundes eines Minderjährigen bei den Rechtsgeschäften des letztern.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 191.